Google Ads Rechnung finden, per E-Mail erhalten und Umsatzsteuer
Google Ads Rechnungen sorgen regelmäßig für Verwirrung – besonders dann, wenn am Ende des Monats alle Rechnungen für die Buchhaltung zusammengesucht werden müssen und man keine Adwords Agentur hat, die das erledigt. Oft fällt dann auf, dass der Rechnungsbetrag nicht mit der Abbuchung auf dem Bankkonto oder dem Kreditkartenkonto übereinstimmt sowie keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Wie Sie mit den oben genannten Besonderheiten umgehen und wo Sie die Google Ads Rechnungen überhaupt finden, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
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Die Google Ads Rechnungen finden Sie in Ihrem Google Ads Account. Um die Rechnungen abzurufen, müssen Sie lediglich im oberen Menü auf die Option „Tools und Einstellungen“ klicken – diese ist mit einem Schraubenschlüssel gekennzeichnet. Dort wählen Sie den Punkt „Abrechnung“ und dann den Menüpunkt „Dokumente“. Seit Dezember 2021 sehen Sie die Rechnungen ohne die Übersicht der Kontoauszüge. Anders als zuvor werden also spätestens seit Januar 2022 die geleisteten Zahlungen nicht mehr direkt in der Rechnung aufgeführt, sondern müssen manuell eingesehen werden. Sie lassen sich unter dem Punkt „Kontoauszüge“ abrufen. Unter dem Unterpunkt „Erhaltene Zahlungen“ sehen Sie, welche Zahlungen in Ihrem Konto erfolgreich eingegangen sind.
Geben Sie das Rechnungs-Dokument und das Dokument für die „Erhaltenen Zahlungen“ gemeinsam an Ihre Buchhaltung. In Kombination gleichen die Dokumente der Rechnung, die Sie auch vor der Umstellung in Ihrem Google-Ads-Konto einsehen konnten. Für Ihre Unterlagen können Sie die Seiten entweder ausdrucken oder als Dokument herunterladen.
Sie können Ihre Rechnung immer für den vergangenen Monat herunterladen oder ausdrucken. Google Ads erstellt für jeden abgeschlossenen Monat eine Rechnung. Diese lässt sich unter „Rechnung mit EU-Umsatzsteuer“ als PDF downloaden. Die Rechnung für den letzten Monat steht Ihnen in der Regel ab dem ersten Tag des Folgemonats zur Verfügung. In seltenen Fällen kann es aber auch mehr Tage in Anspruch nehmen – etwa an Wochenenden oder Feiertagen. In diesen Fällen erhalten Sie Ihre Rechnung entsprechend später.
Sie finden die Kontoauszüge nicht auf Anhieb? Seit der Umstellung sind sie in Ihrem Google Ads-Konto leider etwas versteckt zu finden. Leider sind die Kontoauszüge nicht als Menüpunkt auf erster oder zweiter Ebene ausgezeichnet oder gar verlinkt. Eine gute Google Ads Agentur kann Ihnen bei der Suche nach Google Ads Belegen für Ihre Buchhaltung stets behilflich sein. Wir helfen Ihnen mit dieser Grafik beim Durchklicken:
In den Google Adwords Rechnungen wird die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt und somit nicht ausgewiesen. Dies liegt daran, dass Sie Google Ads für Ihre Geschäftszwecke nutzen und eine Geschäftsadresse innerhalb der EU angeben haben. Auf Ihrer Rechnung verweist Google daher auf das Reverse-Charge-verfahren. Das bedeutet, dass Google die Steuerlast auf den inländischen Unternehmer verlagert. Daher sind Sie dafür verantwortlich den Betrag in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben und zu versteuern. Da die anfallende Umsatzsteuer vorsteuerabzugsberechtigt ist, sollten keine zusätzlichen steuerlichen Belastungen daraufhin entstehen. An dieser Stelle möchten wir Sie jedoch darauf hinweisen, dass es in diesem Fall sinnvoll sein kann, sich von Ihrem Steuerberater beraten zu lassen.
Wie sich auf unserer Beispiel-Rechnung erkennen lässt, wird keine Umsatzsteuer ausgeschrieben. Stattdessen finden Sie unterhalb der Rechnung einen Vermerk mit „(…) Für die Umsatzsteuer muss gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie2006/112/EC der Empfänger aufkommen.“ Mehr zum Thema finden Sie hier.
Jeder Monat startet bei Google mit einem Anfangssaldo, welcher aus dem vorherigen Monat übertragen wird. Wenn die Werbeausgaben das Guthaben übersteigen, wird das Google-Konto automatisch per Bankeinzug aufgeladen. Am Ende jedes Monats bleibt dann wiederum ein Endsaldo übrig, der dann als Anfangssaldo in den neuen Monat übertragen wird. Die Rechnung von Google weist somit einige Besonderheiten aus, da bei der Rechnungsstellung zwei unterschiedliche Beträge auflistet. Grund dafür ist das Google Credit-System – bei dem Google erst in Vorleistung geht und erst am Ende des Monats die erbrachte Leistung abrechnet. Auf der Rechnung werden einmal die Kosten, die noch geleistet werden müssen und vorherige erhaltene Zahlungen aufgeführt. Die Kosten, also der Rechnungsbetrag wird im oberen Absatz der Rechnung ausgewiesen – Ihr Google-Konto wird dann mindestens, um diesen Betrag wieder aufgeladen. Im zweiten Teil der Rechnung sind die Zahlungen aufgeführt, die bereits geleistet worden sind. Wenn die Werbeleistung das Guthaben aufgebraucht hat, muss das Google-Konto von Ihrem Bankkonto bzw. der angegebenen Kreditkarte eingezogen werden, um das Google-Konto mit dem vereinbarten Betrag wieder aufzuladen.
Der ausgewiesene Rechnungsbetrag deckt sich nur selten mit den abgebuchten Beträgen. Das liegt daran, dass Ihnen die erbrachte Leistung zuzüglich bzw. abzüglich der Überhänge aus dem Vormonat berechnet wird. Die resultierenden Differenzen erklären die Unterschiede der Belege. Das glauben Sie nicht? Hier ein Beispiel, das Ihnen das System der Abrechnung näherbringt:
Für Ihr Kind benötigen Sie für bestimmte Hausaufgaben und vor den Klausuren eine Nachhilfe für 10 Euro in der Stunde. Damit sie nicht jedes Mal die Sorge haben, das Geld nicht passend zu Hause zu haben vereinbaren Sie eine Vorauszahlung von 50 Euro. Da der Lernaufwand je nach Thema und Frequenz der Klausuren variiert, einigen Sie sich darauf, dass die Nachhilfe Bescheid gibt, wenn das Stundenkontingent aufgebraucht ist – erst dann folgen weitere Zahlungen. Wann wie viele Stunden stattgefunden haben, halten Sie schriftlich fest. Sind in einem Monat nur zwei Stunden Nachhilfe erfolgt, so startet der neue Monat mit 30 Euro Guthaben, auf das sie zurückgreifen können. Der Rechnungsbetrag stimmt in diesem Fall nicht mit der tatsächlich gebuchten Leistung überein – ganz genau wie in Google Ads.
Sie fragen sich jetzt sicher, ob die abweichenden Beträge ein Problem für das Finanzamt darstellen. Die abweichenden Beträge sind für die Finanzämter jedoch in der Regel kein Problem. Auf der Google Ads Rechnung ist unter dem Absatz „Aufstellung von Kosten und Steuern“ alles Wissenswerte zu den Begriffen „Anfänglicher Kontostand“, „Neue Aktivitäten insgesamt“, „Korrekturen insgesamt“, „Erhaltene Zahlungen“ und „Endsaldo“ aufgeführt.
Wenn Sie die Zahlungseinstellung für monatliche Rechnungsstellung nutzen, können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail abrufen. Google sendet Ihnen dann Ihre Rechnung innerhalb der ersten fünf Werktage eines Monats Ihre Rechnung per E-Mail zu. Um Rechnungen zu erhalten, müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse zuerst bestätigen. Die Rechnung umfasst dann die Kosten des vorherigen Monats. Wenn Sie Ihre Rechnungen bei der monatlichen Rechnungsstellung per E-Mail erhalten möchten und nicht per Post, klicken Sie auf das Werkzeugsymbol, dann links im Menü auf „Einstellungen“ und entfernen Sie die im Abschnitt „Zahlungskonto“ alle Adressen im Abschnitt „Rechnungsstellung per Post“. Danach fügen Sie Ihre E-Mail im Bereich „Rechnungszustellung per E-Mail“ hinzu. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an Ihre betreuende Agentur oder direkt an Google wenden – dazu hat Google eigens einen Support für Abrechnungsprobleme bereitgestellt.
Wenn die Unterschiede und Besonderheiten erstmal klar sind, gehören Schwierigkeiten und Verwirrungen rund um die Google Ads Rechnung schnell der Vergangenheit an. Wichtig ist es jedoch darauf zu achten, dass der tatsächlich gezahlte Betrag nicht nur der Rechnungsbetrag zu buchen ist sowie die Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Zahlen Sie selbst Umsatzsteuer, können Sie diese auch direkt als Vorsteuer geltend machen.
Wir helfen Ihnen gerne noch viel weiter! Wenn Sie Wert auf eine persönliche und leistungsstarke Betreuung im Bereich Google Ads (ehemals Adwords) legen, dann zögern Sie nicht und kontaktieren uns für ein unverbindliches Erstgespräch!
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